Die Rechtsforschung
umfasst zwei Arbeitsfelder:
Empirische Rechtsforschung und
Rechtstatsachenforschung.
Im Bereich der Empirischen Rechtsforschung erstellen wir als Sachverständige im Wettbewerbs- und Markenrecht Gutachten, die auf Umfragen zur "Berühmten Marke", "Verkehrsgeltung", Irreführungs- und Verwechslungsgefahr etc. beruhen. Dabei kommen entweder Mehrthemenumfragen bei der Bevölkerung zum Einsatz oder Spezialbefragungen bei ausgewählten Fachkreisen. Unsere Kunden sind Gerichte, Rechtsanwälte, nationale und internationale Wirtschaftsunternehmen, Verbände sowie nationale und internationale Patent- und Markenämter.
Die Rechtstatsachenforschung untersucht allgemeine Lebenssachverhalte unter rechtsrelevanten Aspekten durch Befragung und / oder Dokumentanalysen. Dabei geht es zum Beispiel um Untersuchungen im Vorfeld neuer (oder zu ändernder) Gesetze mit dem Ziel, die durch das Gesetz entstehenden Kosten vorab realistisch abschätzen zu können; ferner um die Evaluation in Kraft getretener Gesetze, um die Überprüfung der Auswirkungen von Verwaltungsbestimmungen oder um allgemeine Grundlagenforschung. In diesem Arbeitsgebiet sind unsere Kunden Bundes- oder Landes-Ministerien, Verbände, Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen wie z.B. Stiftungen, aber auch nationale und internationale Unternehmen.
Wir führen jedes Jahr eine Vielzahl nationaler und internationaler Projekte durch. Während Studien im Bereich der Empirischen Rechtsforschung regelmäßig in wenigen Wochen oder Monaten abgeschlossen werden, können solche der Rechtstatsachenforschung mehrere Jahre dauern.
Unsere Forscher sind Rechts- und Soziologie-Experten, die eine langjährige Erfahrung in den genannten Spezialgebieten und in der allgemeinen Demoskopie aufweisen.