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TNS Infratest Sozialforschung - Wissen über die Gesellschaft

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TNS Infratest Sozialforschung

Unsere Expertise: Sozialpolitik/Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung 2012/Für die Teilnehmer

TNS Infratest Sozialforschung - Wissen über die Gesellschaft

 

Dr. Klaus Kortmann
Dr. Klaus Kortmann

t +49 89 5600-1418
f +49 89 5600-1441

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Jochen Heckmann
Jochen Heckmann

t +49 89 5600-1070
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  Sie wurden von TNS Infratest Sozialforschung kontaktiert und suchen weitere Informationen zur aktuellen Studie.    
       

Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung 2012

 

Erhebung zur betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst 2012

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat TNS Infratest Sozialforschung mit der Durchführung einer repräsentativen Untersuchung zur „Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ – kurz „Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung“ – beauftragt.

Auf dieser Seite informieren wir Sie

  1. über Ziel und Ablauf der Untersuchung und beantworten die Frage, weshalb es auch für Sie bzw. Ihr Unternehmen von Vorteil ist, an der Befragung teilzunehmen,
  2. über den Auftraggeber der Untersuchung und über uns als durchführendes Institut einschließlich Ansprechpartnern auf beiden Seiten
  3. und geben Ihnen Hinweise zur Beantwortung der von uns gestellten Fragen und erläutern ebenso, wo Sie diese auch für Sie persönlich wichtigen Informationen zu Ihrer Altersvorsorge ggf. auffinden können.

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Ziele und Ablauf der Untersuchung sowie Anreiz zur Teilnahme

 
 
   
Das Ziel der Befragung Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (BAV) im Zeitraum 2009 bis Ende 2011 aufzuzeigen. Die Studie schließt sich an 4 Vorgängeruntersuchungen an, in denen die Entwicklung der BAV in den Jahren 2001 bis 2007 dargestellt wurde. Damit wird 10 Jahre nach dem Inkrafttreten der mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) sowie dem Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) am 1. Januar 2002 verbundenen verbesserten steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung eine weitere Zwischenbilanz gezogen.

Die Ergebnisse werden in den Alterssicherungsbericht 2012 der Bundesregierung einfließen.

Die Erhebung setzt sich aus zwei Teiluntersuchungen zusammen:
  1. einer repräsentativen Befragung von Arbeitgebern aller Wirtschaftszweige und aller Betriebsgrößenklassen und
  2. einer Befragung von Trägern der betrieblichen Altersversorgung, d. h. Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungen, die betriebliche Direktversicherungen anbieten, sowie von öffentlichen Zusatzversorgungsträgern.
Beide Erhebungen ergänzen sich zu einem Gesamtbild der betrieblichen Altersversorgung.

In der Arbeitgeberbefragung geht es insbesondere um die Frage, ob und wenn ja, wie viele der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in eine betriebliche Altersversorgung einbezogen sind, in welchen Durchführungswegen (Pensionskassen, …, etc.) sie ihre Anwartschaften erwerben, wie sich die Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilen und welche Unterschiede hierbei zwischen den einzelnen Branchen und Betriebsgrößenklassen bestehen.

Zudem soll aufgezeigt werden, aus welchen Gründen in den Betrieben bisher ggf. keine betriebliche Altersversorgung angeboten wird bzw. warum ein Angebot von den Beschäftigten nicht in Anspruch genommen wird.

Weitere Hinweise zur Arbeitgeberbefragung finden Sie hier

In der Trägerbefragung geht es neben der Zahl der ver- bzw. gesicherten Arbeitnehmer zum einen um die Höhe der Beiträge und zum anderen um die in Anspruch genommenen staatlichen Fördermaßnahmen. Zudem soll untersucht werden, in welchem Umfang Arbeitnehmer bei einem Leistungsträger gleichzeitig mehrere Anwartschaften erwerben, etwa durch zusätzliche freiwillige Beiträge, die über betriebliche bzw. tarifvertragliche Vereinbarungen hinausgehen.

Weitere Hinweise zur Trägerbefragung finden Sie hier
     
Wer unterstützt die
Befragung?
Die Befragung wird u. a. vom Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unterstützt. In einem Schreiben an die befragten Arbeitgeber betont Präsident Dr. Hundt die Bedeutung der Untersuchung aus Sicht der Deutschen Wirtschaft. Ebenfalls unterstützt wird die Untersuchung durch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba). Die Leiter der Fachvereinigungen Pensionskassen (RA Schwind) und Pensionsfonds (Carsten Velten) bitten ebenso um die Teilnahme wie Dr. Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), und Gabriele Hoffmann, Abteilungsleiterin Sozialpolitik.

Diese Empfehlungsschreiben finden Sie hier: Für die öffentlichen Zusatzversorgungsträger bitten die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA), vertreten durch Geschäftsführer Hagen Hügelschäffer, um die Mitarbeit an der Erhebung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

2003, 2004, 2007 und zuletzt 2008 hat TNS Infratest Sozialforschung die Endberichte zur „Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ vorgestellt. Im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes hatten sich beim letzten Mal erfreulicherweise alle in der AKA zusammengeschlossenen Kassen an der zugrundeliegenden Erhebung beteiligt. Die objektive und faire Darstellung in diesen Berichten hat uns in den Diskussionen zur Altersversorgung eine gute Argumentationsbasis geliefert.

Das BMAS hat nunmehr erneut TNS Infratest Sozialforschung mit einer Untersuchung zur weiteren Entwicklung in der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft beauftragt. Im Rahmen dieses Auftrags wird sich Herr Dr. Kortmann von der TNS Infratest Sozialforschung ab Ende Februar mit einem Fragebogen für öffentliche Zusatzversorgungsträger auch an die Mitgliedskassen der AKA wenden. Wir unterstützen dieses Anliegen ausdrücklich und ersuchen Sie daher, sich – wie bei den letzten Malen – mit Ihrem Haus an der Erhebung zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Hagen Hügelschäffer
     
Ergebnisse der
bisherigen
Untersuchungen
Die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen sind zusammenfassend dargestellt in der Publikation „Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst 2001 – 2007“. Dieser Forschungsbericht F384 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht als PDF-Datei zum Downloaden zur Verfügung
     
Die Erhebungs-
methode
Alle Teilbefragungen werden als schriftliche Befragung durchgeführt. Die Inhaber / Inhaberinnen bzw. die Personalverantwortlichen der zufällig ausgewählten Betriebe sowie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zusatzversorgungsträger werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen und im beigefügten Rückumschlag möglichst bald portofrei an TNS Infratest Sozialforschung zurückzusenden.
     
Die Referenzjahre Wir bitten um Angaben für die Jahre bzw. zum Stand am Jahresende 2009, 2010 und 2011. Auf dieser Basis können wir – unter Einbeziehung der Ergebnisse der früheren Erhebungen – nach Abschluss der Untersuchung die Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG) sowie der Altersvermögenergänzungsgesetzes (AVmEG) am 1. Januar 2002 aufzeigen. Durch diese Gesetze wurde die staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung deutlich verbessert.
     
Freiwillige Teilnahme Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Um die Repräsentativität der Ergebnisse zu gewährleisten, ist es jedoch erforderlich, dass möglichst alle angeschriebenen Arbeitgeber und Zusatzversorgungseinrichtungen an der Untersuchung teilnehmen. Wir bitten daher alle angeschriebenen Arbeitgeber und Zusatzversorgungsträger um ihre Teilnahme.
     
Der Datenschutz Die konsequente Beachtung aller gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzvereinbarungen ist ein essenzieller Bestandteil aller Untersuchungen von TNS Infratest. Dies gilt selbstverständlich auch für die vorliegende Untersuchung. Hierauf wird auch ausdrücklich in einer Datenschutzerklärung verwiesen, die dem Fragebogen beigefügt ist. Aus der tabellarischen Darstellung der Untersuchungsergebnisse werden keinerlei Rückschlüsse auf die teilnehmenden Betriebe und Zusatzversorgungsträger möglich sein.

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Zusätzliche Hinweise zur Arbeitgeberbefragung

 
 
   
Auf welche
betriebliche Einheit
beziehen sich die
Fragen?
Machen Sie die Angaben bitte ausschließlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der im Anschreiben genannten Betriebsstätte arbeiten. Dabei kann es sich bei einem Unternehmen mit mehreren dezentralen Betriebsstätten um eine sehr kleine Einheit handeln, etwa eine einzelne Filiale einer Großbäckerei.

Dies gilt auch dann, wenn für die Ausgestaltung und die Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung die Unternehmenszentrale zuständig ist und der Fragebogen zu Beantwortung dorthin weitergesendet wurde. In diesem Fall bitten wir die Zentrale ausschließlich um Angaben zu der genannten kleinen betrieblichen Einheit.
     
Auf welche
Arbeitnehmer/innen
beziehen sich
die gewünschten
Angaben?
Ausschließlich auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Geringfügig Beschäftigte mit einem Lohn / Gehalt bis 400 € / Monat bleiben grundsätzlich außer Betracht. Das gilt auch für geringfügig Beschäftige, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben und Beiträge abführen.
     
Warum bitten wir
Sie um Ihre
Teilnahme an der
Untersuchung?
Hierfür sprechen zwei gewichtige Gründe:

Erstens tragen Sie dazu bei, dass vorausschauend ein repräsentatives Bild der Einkommen künftiger Rentnergenerationen entsteht. Mithilfe der Untersuchung werden wir ein genaues Bild über die betriebliche Altersvorsorge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhalten. Ohne solche Informationen ist eine vorausschauende Alterssicherungspolitik nicht möglich.

Zweitens führt die Teilnahme für dazu, dass Sie eine Zwischenbilanz im Hinblick auf die späteren betrieblichen Alterseinkommen Ihrer Beschäftigten ziehen können. Sollten Sie aufgrund der Teilnahme zu dem Schluss kommen, dass noch Lücken bestehen, könnte dies für Sie der Anlass sein, darüber nachzudenken, wie Sie diese schließen können.
     
Wer wird befragt? Befragt wird eine repräsentative Stichprobe von Arbeitgebern aller Branchen und Betriebsgrößen.
     
Woher stammen
die Adressen?
  Die Stichprobe wurde auf der Rechtsgrundlage von § 75 Sozialgesetzbuch X (SGB X) aus der Betriebsstättendatei der Bundesagentur für Arbeit gezogen. Dieser Paragraph regelt die „Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung“. Voraussetzung für die Übermittlung ist u. a. die Einhaltung strenger Datenschutzvorschriften.

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Zusätzliche Hinweise zur Trägerbefragung

 
 
   
Einbezogene
Durchführungswege
Einbezogen in die Untersuchung werden Pensionskassen, Pensionsfonds und Lebensversicherungen, die betriebliche Direktversicherungen anbieten, sowie die öffentlichen Zusatzversorgungsträger.

Die Angaben zu Direktzusagen sowie Unterstützungskassen werden aus stichprobentechnischen Gründen aus Statistiken des Pensions-Sicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit (PSVaG) abgeleitet.

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Auftraggeber, durchführendes Institut und Ansprechpartner

 
 
   
Auftraggeber Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin

Weitere Informationen unter www.bmas.bund.de 

Ansprechpartner:
Für konkrete Rückfragen an unseren Auftraggeber wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummer: 030 / 18 527 2600
     
Auftragnehmer
(Durchführung)
TNS Infratest Sozialforschung
Landsberger Straße 284, 80687 München

TNS Infratest Sozialforschung ist das führende deutsche privatwirtschaftliche Institut für Sozial- und Politikforschung.

Weitere Informationen unter www.tns-infratest.com/sofo 

Woher Sie uns vielleicht auch kennen: Unsere Kolleginnen und Kollegen
von Infratest dimap sind verantwortlich für die Wahlberichterstattung der ARD www.infratest-dimap.de.

Projektleitung:

TNS Infratest SozialforschungDr. Klaus Kortmann
t   089 / 5600 - 1418
klaus.kortmann@tns-infratest.com 

TNS Infratest SozialforschungJochen Heckmann
t   089 / 5600 - 1070
jochen.heckmann@tns-infratest.com 
     
Kostenlose Hotline   Falls Sie Rückfragen zur Untersuchung haben, stehen wir Ihnen unter der bundesweit kostenlosen Rufnummer 0800 / 100 7753 gerne zur Verfügung.

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Allgemeine Hinweise zur Beantwortung der Fragen

 
 
   
Hinweise
zur Arbeitgeber-
befragung
Frage 9:
Zahl der Arbeitnehmer am Jahresende mit Entgeltumwandlung im laufenden Jahr


Am Jahresende abgeschlossene Vereinbarungen, die erst im Folgejahr zu einer Entgeltumwandlung führen, werden erst im Folgejahr eingerechnet.

Beispiel: Vertragsabschluss im Dezember 2010 für Entgeltumwandlung ab
                 2011 à Solche Vereinbarungen werden erst für 2011 angegeben.
     
Hinweise
zur Befragung von
Pensionsfonds
Grundsätzlich:
Einbeziehung von einmaligen Übertragungen aus anderen Durchführungswegen


 Personen und Anwartschaften, die auf im Form von Einmalzahlungen in den Jahren 2009 bis 2011 aus anderen Durchführungswegen, insbesondere Direktzusagen, entstanden, bleiben im gesamten Fragenbogen außer Betracht. 
     
Rückfragen /
Erläuterungen zum
Fragebogen der
Direktversicherungen
In der Abfolge der Fragen
  1.1   Direktversicherungsverträge insgesamt
  1.2   Direktversicherungsverträge mit Beitragszahlungen im Referenzjahr
  1.4   Direktversicherungen mit Beitragszahlungen im Referenzjahr die auf einer Entgeltumwandlung beruhen
  1.6   darunter:   mit vollständiger oder teilweise Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG
  1.7     mit ausschließlicher Förderung nach § 40b EStG (alte Fassung)

ist uns ein Fehler unterlaufen. Die in Frage 1.7 abgefragte Zahl der Verträge bezieht sich nicht, wie irrtümlich ausgewiesen, auf die Verträge mit vollständiger oder teilweiser Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (was logisch auch nicht möglich ist), sondern auf die in Frage 1.4 erfragten Verträge, die auf einer Entgeltumwandlung beruhen. 
  1.7   Für wie viele der in Frage 1,6 1.4 genannten Direktversicherungen mit Entgeltumwandlung erfolgte ausschließlich eine Förderung der Beiträge nach § 40b EStG (alte Fassung)?
 

Zahl der Direktversicherungen am Stichtag mit ausschließlicher Förderung
nach § 40b EStG (alte Fassung)
(aktiv bediente Direktversicherungen)

31. Dezember 2009

31. Dezember 2010

31. Dezember 2011

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

 

 

 

 

 

 


Wir bitten Sie, diesen Irrtum zu entschuldigen.

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